Kategorie: Denkmalschutz & Recht · Lesezeit: 12 Minuten
Der Abriss oder Teilabriss denkmalgeschützter Gebäude unterliegt strengen Auflagen und erfordert besondere Expertise. Die Erhaltung historischer Bausubstanz hat dabei oberste Priorität, auch wenn Teile des Gebäudes zurückgebaut werden müssen.
Denkmalschutzrechtliche Grundlagen
- Gesetzliche Basis:
- Denkmalschutzgesetz Berlin
- Bauordnung Berlin
- UNESCO-Richtlinien
- Europäische Denkmalschutzcharta
- Schutzkategorien:
- Einzeldenkmal
- Ensemble-Schutz
- Flächendenkmal
- Bodendenkmal
Wichtiger Hinweis
Jegliche Eingriffe in denkmalgeschützte Substanz bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde. Dies gilt auch für vermeintlich kleine Maßnahmen!
Besondere Anforderungen
- Dokumentation:
- Historische Bauforschung
- Fotodokumentation
- Aufmaß und Planzeichnungen
- Schadenskartierung
- Untersuchungen:
- Materialanalysen
- Statische Begutachtung
- Restauratorische Befundung
- Bauhistorische Analyse
- Sicherungsmaßnahmen:
- Substanzerhaltende Techniken
- Reversible Eingriffe
- Bestandsschonende Methoden
- Präventiver Schutz
Genehmigungsverfahren
- Vorabstimmung:
- Beratungsgespräch mit Behörde
- Konzeptvorstellung
- Klärung der Anforderungen
- Antragsstellung:
- Detaillierte Maßnahmenbeschreibung
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Sicherungskonzept
Praktische Umsetzung
- Vorbereitende Maßnahmen:
- Sicherung wertvoller Bauteile
- Einrichtung von Schutzzonen
- Bergung historischer Elemente
- Abbruchtechniken:
- Händischer Rückbau
- Erschütterungsarme Verfahren
- Selektiver Abbruch
Nachsorge und Dokumentation
- Abschlussdokumentation
- Archivierung von Fundstücken
- Restauratorischer Bericht
- Übergabe an Denkmalschutzbehörde
Expertise im Denkmalschutz
Vertrauen Sie bei denkmalgeschützten Objekten auf unsere langjährige Erfahrung. Wir garantieren eine fachgerechte und denkmalschutzgerechte Durchführung aller Arbeiten.